ADR-Bescheinigung
 
                                                                                        
                                                                                           Beispiel einer ADR-Bescheinigung
                                                                   
                                                    
                                            
        
                            Neben den Beförderungspapieren und schriftlichen Weisungen ist beim Transport von Gefahrgütern eine gültige ADR-Bescheinigung mitzuführen.
                    
    
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
    - Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung darf nicht abgelaufen sein.
- In der Bescheinigung wird die Art der Gefahrgüter angegeben, die der Fahrer transportieren darf.
- In der Bescheinigung wird der Typ der Beförderungseinheit (verpackt und/oder Tank) angegeben, den der Fahrer fahren darf.
- Die Bescheinigung sollte ein Lichtbild des Fahrers beinhalten.
- Sollte die ADR-Bescheinigung kein Lichtbild beinhalten (Ausstellung vor 2013), so muss der Fahrer einen anderen Identitätsnachweis mit Lichtbild vorlegen.
 
                                                                                        
                                                                                           ADR 8.2.2.8
                                                                   
                                                    
                                            