Vorschriften für die Sicherung
 
                                                                                
                                             
                                                                                        
                                                                                           ADR 1.10
                                                                   
                                                    
                                            
        
                            Folgende Maßnahmen oder Vorkehrungen sind zu treffen, um den Diebstahl oder die Möglichkeiten eines Missbrauchs gefährlicher Güter durch Fremdpersonen soweit wie möglich zu unterbinden:
                    
    
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    
                                    Alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen müssen entsprechend ihrer Verantwortung die Vorschriften zur Sicherung einhalten. Insbesondere gilt:
            - Überprüfung der Identität des Beförderers vor der Übergabe (Ausweis mit Photo und Auftragsdokumente, Nachfragen wenn unklar)
- Sensible Bereiche sichern und für die Öffentlichkeit unzugänglich halten
- Jede beteiligte Person ist im Hinblick auf Sicherungsaspekte zu schulen 
- Für Güter mit hohem Gefahren- und Missbrauchspotential sind Sicherungspläne (gemäß ADR-Def. 1.10.3) zu erstellen
 
                     
                                                                                                