Schriftliche Weisungen
 
                                                                                
                                            
        
                            Die schriftlichen Weisungen ...
                    
    
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                
                                     
                                                                                        
                                                                                           ADR 5.4.3
                                                                   
                                                    
                                            - enthalten Informationen für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung bei Unfällen mit Gefahrgütern
- sind der Fahrzeugbesatzung vom Beförderer in der Sprache / den Sprachen zur Verfügung zu stellen, welche von allen Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung gelesen und verstanden werden kann / können
- sind griffbereit in der Fahrerkabine mitzuführen
- die Fahrzeugbesatzung muss diese Informationen vor Fahrtantritt einsehen
- unterliegen im Hinblick auf Form (einschließlich Farbe) und Inhalt dem folgenden vierseitigen Muster
 
                    