Maßnahmen vor dem Packen - Information/Anwendung
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Es ist Aufgabe des Versenders, die maßgeblichen Transportinformationen vorzulegen.
Der Versender muss für jedes zu befördernde Gefahrgut folgende Informationen vorlegen:
- Korrekte Güterbezeichnung (PSN)
- Klasse(n) und/oder Unterklasse(n)
- UN-Nummer und Verpackungsgruppe
- Gesamtmenge an Gefahrgut
- Anzahl und Art der Versandstücke