IATA-DGR:
Abschnitt 2.3
Bestimmungen für Passagiere
Auch Passagiere dürfen kein Gefahrgut mitführen. Die Luftverkehrsgesellschaft muss dies entsprechend an die Passagiere kommunizieren.
Ausnahmen sind in der Tabelle 2.3.A IATA-DGR aufgelistet:
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