IATA-DGR:
Abschnitt 7.0 ff
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1. Einführung
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2. Klassifizieren
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1. Titelseite
2. Einleitung
3. Wie klassifizieren?
4. Gefahrgutklassen Überblick
5. Verpackungsgruppe
6. Die UN-Nummer
7. Gefahrgutliste
8. Codes für Freigestellte Mengen
9. Freigestellte Mengen - Identifikation
10. Umweltgefährdende Stoffe
11. Umweltgefährdende Stoffe - Freistellung
12. Übung: Gefahrgutliste
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3. Verpacken
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4. Markieren
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5. Dokumentieren
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6. Besonderheiten
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1. Titelseite
2. Einleitung
3. Abweichungen
4. Transport von UN 3077 im Großpackmittel (IBC)
5. Transport von UN 3077 im Großpackmittel (IBC)
6. CAO = CARGO AIRCRAFT ONLY
7. Versteckte Gefahren
8. Versteckte Gefahren - Beispiele
9. Check am Flughafen
10. Bestimmungen für Passagiere
11. IATA-Leitfaden für Lithiumbatterien
12. Klassifizierungsdiagramm - Lithium-Ionen-Batterien
13. Klassifizierungsdiagramm - Lithium-Metall-Batterien
14. Übung
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7. Test & Zertifizierung
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8. Downloads & Links
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9. Impressum
Verantwortung & Richtlinien

Beim Markieren und Kennzeichnen der Güter gelten folgende Richtlinien:
Verantwortlichkeiten
Der Versender / Verpacker ist für alle notwendigen Markierungen und Kennzeichnungen auf jedem Packstück und jeder Umverpackung verantwortlich.
Verantwortlichkeiten
Der Versender / Verpacker ist für alle notwendigen Markierungen und Kennzeichnungen auf jedem Packstück und jeder Umverpackung verantwortlich.

Beim Markieren und Kennzeichnen der Güter gelten folgende Richtlinien:
Verantwortlichkeiten
Der Versender / Verpacker ist für alle notwendigen Markierungen und Kennzeichnungen auf jedem Packstück und jeder Umverpackung verantwortlich.
Anbringen der Markierungen und Kennzeichen
Verantwortlichkeiten
Der Versender / Verpacker ist für alle notwendigen Markierungen und Kennzeichnungen auf jedem Packstück und jeder Umverpackung verantwortlich.
Anbringen der Markierungen und Kennzeichen
- Jedes Packstück muss so gross sein, dass zum Anbringen aller notwendigen Markierungen und Kennzeichen genügend Platz vorhanden ist.
- Markierungen und Kennzeichen dürfen nicht überdeckt werden.
- Markierungen und Kennzeichen müssen, wenn möglich, auf derselben Fläche des Packstücks angebracht werden.

Beim Markieren und Kennzeichnen der Güter gelten folgende Richtlinien:
Verantwortlichkeiten
Der Versender / Verpacker ist für alle notwendigen Markierungen und Kennzeichnungen auf jedem Packstück und jeder Umverpackung verantwortlich.
Anbringen der Markierungen und Kennzeichen
Alle Markierungen und Kennzeichen müssen …
Verantwortlichkeiten
Der Versender / Verpacker ist für alle notwendigen Markierungen und Kennzeichnungen auf jedem Packstück und jeder Umverpackung verantwortlich.
Anbringen der Markierungen und Kennzeichen
- Jedes Packstück muss so gross sein, dass zum Anbringen aller notwendigen Markierungen und Kennzeichen genügend Platz vorhanden ist.
- Markierungen und Kennzeichen dürfen nicht überdeckt werden.
- Markierungen und Kennzeichen müssen, wenn möglich, auf derselben Fläche des Packstücks angebracht werden.
Alle Markierungen und Kennzeichen müssen …
- haltbar angebracht werden
- gut sichtbar und lesbar sein
- widerstandsfähig gegen direkte Wettereinflüsse sein
- im Farbkontrast zum Untergrund stehen


Die Gefahren und Abfertigungskennzeichen müssen den Anforderungen im Unterabschnitt 7.1, 7.2 und 7.3 IATA-DGR entsprechen.